Pressemitteilung bff – Statistik der Fachberatungsstellen für 2025
Statistik der Fachberatungsstellen im bff zeigt für 2025 steigende Nachfrage und zögerlichen Ausbau des Hilfesystems
Im Jahr 2025 haben die 230 im bff zusammengeschlossenen Fachberatungsstellen mehr als 100.000 Menschen beraten und ca. 313.000 Beratungsgespräche geführt.
Hinzu kamen ca. 13.600 Veranstaltungen, darunter Infoveranstaltungen, Fortbildungen und Präventionsangebote, sowie 9.500 Vernetzungstreffen. Damit setzt sich der Anstieg der Leistungen der Fachberatungsstellen gegenüber den Vorjahren fort.
Auch bei den personellen Ressourcen gibt es eine positive Entwicklung: Im Jahr 2025 standen einer Fachberatungsstelle durchschnittlich 3,81 staatlich geförderte Vollzeitstellen zur Verfügung, gegenüber 2,75 im Jahr 2024. Gleichzeitig ist die Finanzierung vieler Beratungsstellen weiterhin nicht ausreichend und es muss oft ein Eigenanteil, z. B. durch Spenden, aufgebracht werden. Gerade in strukturschwachen Regionen erschwert dies den notwendigen Ausbau des Hilfesystems.
Mit dem 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz wurde eine wichtige Grundlage geschaffen. Die Länder sind verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung tritt zum 1. Januar 2032 in Kraft. Bis dahin bleibt viel zu tun, um den Anspruch des Gewalthilfegesetzes – niedrigschwellige und bedarfsgerechte Hilfe für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder – umzusetzen. Gerade bei der Unterstützung von Frauen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, zeigen sich weiterhin erhebliche Versorgungslücken.
Digitale Gewalt ist zunehmend Bestandteil von (Ex-)Partnerschaftsgewalt und Stalking. In vielen Beratungsprozessen ist deshalb das Hinzuziehen von IT-Support unerlässlich. Diese Unterstützung ist bislang vielfach nicht finanziert. Nach Angaben der Fachberatungsstellen bestand 2025 in mehr als 3.000 Fällen ein entsprechender Bedarf, ohne dass aber der notwendige Support ermöglicht werden konnte.
Eine weitere Herausforderung sind barrierefreie Zugangswege. Sprachmittlung, barrierefreie Räumlichkeiten sowie mobile und aufsuchende Beratungsangebote stehen längst nicht überall ausreichend zur Verfügung. Für viele Beratungsstellen sind aufsuchende Beratungen nur in Ausnahmefällen möglich, wenn Ratsuchende nicht in die Beratungsstelle kommen können und zugleich eine Onlineberatung nicht möglich ist. Eine Beraterin beschreibt die Situation so: „In seltenen Ausnahmefällen bei Mobilitätseinschränkungen, der Bedarf wäre größer, aber dafür reichen unsere Kapazitäten nicht.“ Der Bedarf kann unterschiedliche Gründe haben. Dazu gehören Mobilitätseinschränkungen aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit, ein unzureichender öffentlicher Nahverkehr, eine hohe Gefährdungslage bei Betroffenen von Partnerschaftsgewalt, die Betreuung von Kindern bzw. Angehörigen, die nicht allein gelassen werden können.
Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes erfordert in allen Bundesländern eine genaue Erfassung der Bedarfe, auch von Zielgruppen, die spezifische Zugangswege und Unterstützungsangebote benötigen. Der daraus resultierende Ausbau des Hilfesystems muss mit einer angemessenen Finanzierung und strukturellen Verankerung einhergehen.
Dr. Sangeetha Manavalan-Thoppil, bff-Geschäftsführerin, erklärt: „Alle Betroffenen sollen die Unterstützung bekommen können, die sie brauchen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind noch viele Ausbauschritte nötig. Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der spezialisierten Fachberatungsstellen sind dabei unerlässlich.“









